Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 27)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 18.4.2024, I ZB 55/23
Zwangsvollstreckung gegen Organe einer juristischen Person

Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind Ordnungsmittel im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ festzusetzen.
(amtl.)

 

BGH 18.4.2024, IX ZR 239/22
Wiederholte Zahlungsverzögerungen allein kein ausreichendes Indiz für Zahlungseinstellung

1. Eine Deckungslücke, die mit hinreichender Gewissheit darauf schließen ließe, für den Schuldner habe keine begründete Aussicht bestanden, seine übrigen Gläubiger zukünftig vollständig befriedigen zu können, kann in der Regel nicht allein aus den zur Begründung einer Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten des Schuldners abgeleitet werden.

2. Die Annahme der Zahlungseinstellung setzt die tatrichterliche Überzeugung voraus, der Schuldner habe aus Mangel an liquiden Mitteln nicht zahlen können; Zahlungsverzögerungen allein, auch wenn sie wiederholt auftreten, reichen für diese Überzeugung häufig nicht.

3. Die Zurechnung des Wissens zwischen verschiedenen Behörden setzt eine tatsächliche Zusammenarbeit im konkreten Fall voraus; eine nur abstrakt unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene Zusammenarbeit reicht nicht aus.

4. Für die Zurechnung von außerhalb der konkreten Zusammenarbeit erworbenen Wissens bedarf es einer Einbindung des Wissensträgers, welche die Weitergabe auch dieses Wissens erwarten lässt.
(alle amtl.)

 

OLG München 21.2.2024, 7 U 3629/22
Anforderungen an den Nachweis zusätzlicher Leistungen als Voraussetzung für Sondervergütung eines Vorstandsmitglieds

1. Der Dienstverpflichtete kann nach § 612 BGB eine besondere Vergütung verlangen, wenn er über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus zusätzliche Leistungen erbringt. Das gilt grundsätzlich auch für die Mitglieder des Vorstands einer AG, sofern ausnahmsweise von ihnen eine Tätigkeit gefordert wird, zu der sie aufgrund des Anstellungsvertrages nicht verpflichtet sind.

2. Beschlüsse des Aufsichtsrats können nur ausdrücklich, nicht konkludent gefasst werden.

3. An den Nachweis vertraglich nicht geschuldeter Zusatzleistungen von Vorstandsmitgliedern, die ohnehin zu Diensten höherer Art verpflichtet sind, gelten strenge Anforderungen.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 8.11.2023, II R 20/21
Verminderung der Beteiligung eines Kommanditisten am Vermögen einer grundbesitzenden KG

Die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) entfällt rückwirkend, wenn sich der Anteil des Kommanditisten im maßgebenden Fünfjahreszeitraum tatsächlich i.S.d. § 5 Abs. 3 GrEStG vermindert hat. Ob eine tatsächliche Verminderung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zu entscheiden und obliegt der Würdigung durch das FG.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.07.2024 12:45
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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