Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 25)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 23.1.2024, II ZB 8/23
Kein Anspruch des Kommanditisten auf Löschung persönlicher Daten aus Handelsregister

1. Der Kommanditist hat keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister.

2. Der Kommanditist hat keinen Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts durch das Registergericht aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. d, Art. 21 Abs. 1 DS-GVO.
(alle amtl.)

 

BFH 12.12.2023, VIII R 31/21
Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften

1. Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 KStG (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft gegeben.

2. Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft auch eine weitere Geschäftstätigkeit entfalten darf, mit der sie die Überzahlersituation vermeiden könnte, kommt es darauf nicht an, wenn die Gesellschaft von dieser Möglichkeit tatsächlich dauerhaft keinen Gebrauch macht und nach ihrer Struktur auch nicht dazu in der Lage wäre, eine solche weitere Geschäftstätigkeit auszuüben. Dasselbe gilt, wenn die Gesellschaft von der Ermächtigung zwar Gebrauch macht, dabei aber nicht am Markt tätig wird und wenn sie ohne vorherige Änderung ihrer Struktur nicht in der Lage wäre, die entfaltete Tätigkeit mit Gewinn auch am Markt anzubieten.

3. Der Dauerhaftigkeit einer solchen Situation steht nicht entgegen, dass die Gesellschaft ihre Struktur ändern könnte.
(alle amtl.)

 

BFH 11.7.2023, I R 40/20
„Finanzielle Eingliederung“ bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

1. Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein; dass der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag im Fall des Anteilstauschs nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen werden kann, ist hierfür unerheblich ((Bestätigung und Fortentwicklung der BFH-Urteile v. 28.7.2010 – I R 89/09, BFHE 230, 408 = BStBl. II 2011, 528 = GmbHR 2010, 1268 und BFH v. 28.7.2010 – I R 111/09, BFH/NV 2011, 67 = GmbHR 2011, 44 = FR 2011, 184, sog. Fußstapfentheorie).

2. Die umwandlungssteuerliche Rechtsnachfolge in die finanzielle Eingliederung setzt nicht voraus, dass beim übertragenden Rechtsträger sämtliche Voraussetzungen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft erfüllt waren.
(alle amtl.)

 

FG Hamburg 6.2.2024, 6 K 127/23
Keine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug trotz Dauerüberzahlerbescheinigung bei sog. „abgesetzten Beständen“ von girosammelverwahrten Aktien

1. Eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 5 EStG scheidet bei Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus Aktien, die zur Sammelverwahrung durch eine inländische Wertpapiersammelbank zugelassen sind und dieser zur Sammelverwahrung im Inland anvertraut wurden (sog. „girosammelverwahrte Aktien“) trotz Vorlage einer Dauerüberzahlerbescheinigung auch dann aus, wenn es sich um sog. „abgesetzte Bestände“ handelt.

2. Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG aus „girosammelverwahrten Aktien“ sind für die Zwecke des § 44a Abs. 5 EStG auch dann nicht wie Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn es sich um „abgesetzte Bestände“ handelt.
(alle nicht amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.06.2024 11:04
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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